Rechtsprechung
OLG Dresden, 27.06.2000 - 23 U 2724/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ 2001, 836
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Frankfurt, 30.10.2012 - 14 U 141/11
Vorliegen und Auswirkungen einer "harten internen" Patronatserklärung
Der als Überschrift verwandte Begriff "Patronatserklärung" ist ein im deutschen Rechtssystem feststehender Begriff (…vgl. zur Patronatserklärung Schimansky/Bunte/Lwowski -Merkel/Tetzlaff, Bankrechtshandbuch, Bd. II, 4. Aufl. 2011, § 98 Rn. 4; BGH…, Urteil vom 08.05.2003, IX ZR 334/01, zitiert nach juris, Rn. 18; FG Köln…, Urteil vom 14.12.2004, 13 K 6713/00, zitiert nach juris, Rn. 46; KG Berlin, Urteil vom 20.02.2012, 8 U 20/11, zitiert nach juris, Leitsatz 1; Habersack, ZIP 1996, 257 bis 263; Michalski, WM 1994, 1229 bis 1240;… Münchener Kommentar zum BGB - Habersack, Schuldrecht Besonderer Teil III, 5. Aufl. 2009, vor § 765 Rn. 50; BGH…, Urteil vom 30.01.1992, IX ZR 112/91, zitiert nach juris, Rn. 27 f.; Bomhard/Haase, BB 2010, 2651 bis 2656, zitiert nach juris, Bl. 2653; OLG Dresden, Urteil vom 27.06.2000, 23 U 2724/99, zitiert nach juris, Leitsatz 1).Hier handelt es sich um eine harte interne Patronatserklärung (vgl. generell zur Unterscheidung zwischen harten und weichen Patronatserklärungen Habersack, ZIP 1996, 257 bis 263; Michalski, WM 1994, 1229 bis 1240), weil die Erklärung gegenüber der Beklagten zu 1) selbst abgegeben wurde und sich die Klägerin hierin gegenüber der Beklagten zu 1) verbindlich" "verpflichtet", "ihr die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen" (vgl. auch zu dem Passus "dafür zu sorgen" OLG Dresden, Urteil vom 27.06.2000, 23 U 2724/99, zitiert nach juris, Rn. 47 versus Brandenburgisches OLG, Urteil vom 19.09.2007, 3 U 129/06, zitiert nach juris, Orientierungssatz).
- OLG Brandenburg, 15.01.2009 - 5 U 170/06
Ansprüche aus einem Energieversorgungsvertrag: Annahme eines konkludenten …
Die zwischenzeitlich angedachte Abgabe einer "Patronatserklärung" der Beklagten zu 1) (Bl. 438 - 439 d.A.; s. zur rechtlichen Bedeutung einer "Patronatserklärung" etwa OLG Dresden, NVwZ 2001, S. 836, 837) spricht dafür, dass nur die Beklagte zu 2) Vertragspartei werden sollte, da eine "Patronatserklärung" der Beklagten zu 1) keinen Sinn gehabt hätte, wenn sie selbst Vertragspartei hätte werden sollen. - OLG München, 23.06.2021 - 10 U 5138/20
Fixkosten bei Ermittlung des Unterhaltsschadens nach Verkehrsunfall
Soweit der Ausspruch der Klageabweisung (im Übrigen) in der Urteilsformel des Erstgerichts fehlt, konnte die Urteilsformel in der Berufung nach § 319 ZPO ohne Befristung berichtigt werden (…vgl. hierzu MüKoZPO/Gottwald, 6. Aufl. 2020, ZPO § 322 Rn. 89; OLG Dresden, Urteil vom 27. Juni 2000 - 23 U 2724/99 -, Rn. 39, juris), da sich aus den Entscheidungsgründen des Ersturteils unmissverständlich ergibt, dass der Klage nur teilweise stattgegeben werden konnte (vgl. Seite 7 des EU). - OVG Sachsen, 20.07.2021 - 4 A 561/20
Allgemeine Feststellungsklage; Vertrag einer Gemeinde; Genehmigungsbedürftigkeit; …
Denn in einem solchen Fall lässt sich die bloße Frage der Wirksamkeit der Neuregelung vom 14. Mai 2001 ebenso auf dem Zivilrechtsweg durch eine zivilrechtliche Klage direkt gegen die Beigeladene klären (vgl. dazu u. a. OLG Dresden, Urt. v. 27. Juni 2000 - 23 U 2724/99 -, juris Rn. 51 f.), ohne damit zusätzlich die Rechtsaufsichtsbehörde befassen zu müssen. - LG München II, 25.02.2004 - 5 O 6088/02
Herleitung von Zahlungsansprüchen aus einer Patronatserklärung; Voraussetzungen …
Eine solche Inanspruchnahme des Patrons setzt voraus, dass zwischen ihm und dem jeweiligen Gläubiger ein (einseitig verpflichtender) Patronatsvertrag geschlossen wurde (KG WM 2002, 1190, 1191; OLG Naumburg, Urteil vom 22.02.2000 - 9 U 309/98 ; OLG Dresden NVwZ 2001, 836 [OLG Dresden 27.06.2000 - 23 U 2724/99] ; Michalski WM 1994, 1229, 1232, 1238; Schäfer WM 1999, 153, 154; Fleischer WM 1999, 666, 667; von Rosenberg/Kruse BB 2003, 641) .